Oberlandesgericht Köln, 1991-01-09, 2 U 99/90

2 U 99/90Obergericht09.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 99/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-01-09

Aktenzeichen: 2 U 99/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0109.2U99.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juni 1990 verkündete Vorbehalts-Urteil im Urkundenprozeß der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts X - 41 0 69/90 - wirdzurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 70.000,--abwenden, wenn die Klägerin nicht vor derVollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Wert der Beschwer der Beklagten beträgt DM 57.000,--.

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