2 U 99/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-01-09, 2 U 99/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 99/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-01-09
Aktenzeichen: 2 U 99/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0109.2U99.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juni 1990 verkündete Vorbehalts-Urteil im Urkundenprozeß der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts X - 41 0 69/90 - wirdzurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 70.000,--abwenden, wenn die Klägerin nicht vor derVollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert der Beschwer der Beklagten beträgt DM 57.000,--.
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