26 U 16/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-01-23, 26 U 16/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 16/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-01-23
Aktenzeichen: 26 U 16/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0123.26U16.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18. Febru-ar 1991 - 13 O 281/9O - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.OOO,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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