22 U 180/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-02-26, 22 U 180/90
Oberlandesgericht Köln, 1991-02-26, 22 U 180/90
22 U 180/90Obergericht26.02.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 180/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-02-26
Aktenzeichen: 22 U 180/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0226.22U180.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 13. Juni 1990 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 0 210/88 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 23.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.
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