19 U 161/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-03-01, 19 U 161/90
Oberlandesgericht Köln, 1991-03-01, 19 U 161/90
19 U 161/90Obergericht01.03.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 161/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-03-01
Aktenzeichen: 19 U 161/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0301.19U161.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln - 17 0 50/90 - vom 15. Juni 1990 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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