6 U 2/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-03-06, 6 U 2/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 2/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-03-06
Aktenzeichen: 6 U 2/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0306.6U2.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand des Urteils des Senats vom 18.01.1991 wird auf Seite 5 der Ausfertigung in Zeilen 13/17 wie folgt klargestellt: Anstelle des Halbsatzes "Sie hat diese Kosten insgesamt mit 614.154,13 DM beziffert ..." tritt der Halbsatz: "Sie hat die Kosten der ersatzweise geschalteten Beilage insgesamt mit 614.154,13 DM und die darin enthaltenen Mehrkosten gegenüber der bisherigen Werbung
mit 400.000,-- DM beziffert ...".
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