Oberlandesgericht Köln, 1991-03-21, 1 U 55/90

1 U 55/90Obergericht21.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 55/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-03-21

Aktenzeichen: 1 U 55/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0321.1U55.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.9.1990 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 0 13/90 -teilweise abgeändert,

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.066,26 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7.12.1989 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des erster. Rechtszuges trägt der Kläger 2/3, die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 1/3; die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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