Oberlandesgericht Köln, 1991-03-26, 2 Ws 141/91

2 Ws 141/91Obergericht26.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 141/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-03-26

Aktenzeichen: 2 Ws 141/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0326.2WS141.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

  2. Zum Pflichtverteidiger des Beschwerdeführers wird Rechtsanwalt H. aus A. bestellt.

  3. Die Kosten der sofortigen Beschwerde und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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