2 U 53/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-03-27, 2 U 53/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 53/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-03-27
Aktenzeichen: 2 U 53/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0327.2U53.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Februar 1990 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 0 403/89 - wird zurückgewiesen.
Auf die Widerklage der Beklagten wird der Kläger verurteilt, die Zustimmung
dazu zu erklären, daß der unverteilte Resterlös aus dem Zwangsversteigerungs-verfahren 38 K 66/88, AG Siegburg in Höhe von DM 30.697,79, der bei dem Amtsgericht Siegburg zu 53 HL 46/89 hinterlegt ist, nebst den aufgelaufenen Hinterlegungszinsen an die Beklagte ausbezahlt wird.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer des Klägers übersteigt DM 40.000,-- nicht.
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