Oberlandesgericht Köln, 1991-05-27, 17 W 130/91

17 W 130/91Obergericht27.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 130/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-05-27

Aktenzeichen: 17 W 130/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0527.17W130.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die dem Beteiligten zu 1. für seine unter dem 20. April 1990 berechnete Übersetzertä­tigkeit aus der Staatskasse zustehende Ver­gütung wird auf 1.449,10 DM festgesetzt.

Das weitergehende Entschädigungsbegehren des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.

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