17 W 130/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-05-27, 17 W 130/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-05-27, 17 W 130/91
17 W 130/91Obergericht27.05.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 130/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-05-27
Aktenzeichen: 17 W 130/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0527.17W130.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die dem Beteiligten zu 1. für seine unter dem 20. April 1990 berechnete Übersetzertätigkeit aus der Staatskasse zustehende Vergütung wird auf 1.449,10 DM festgesetzt.
Das weitergehende Entschädigungsbegehren des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.
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