Oberlandesgericht Köln, 1991-06-20, 5 U 183/90

5 U 183/90Obergericht20.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 183/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-06-20

Aktenzeichen: 5 U 183/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0620.5U183.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. September 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 30/89 - geändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vorn 29. Juni 1989 wird festgestellt, daß der Krankenversicherungsvertrag der Parteien (Versicherungsschein-Nr. :XXXXX) fortbesteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers entstanden sind; diese Kosten trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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