7 U 24/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-06-20, 7 U 24/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 24/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-06-20
Aktenzeichen: 7 U 24/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0620.7U24.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 1990 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 0 20/90 - dahingehend abgeändert, daß die Beklagte unter Klageabweisung im übrigen verurteilt wird, an die Klägerin insgesamt 1.500,-- DM zu zahlen.
Die weitergehende Berufung und die Anschlußberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 7/10 und die Beklagte zu 3/10 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 2/5 und der Beklagten zu 3/5 zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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