Ss 325/91 (Z)•Oberlandesgericht Köln, 1991-07-23, Ss 325/91 (Z)
Oberlandesgericht Köln, 1991-07-23, Ss 325/91 (Z)
Ss 325/91 (Z)Obergericht23.07.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 325/91 (Z) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-07-23
Aktenzeichen: Ss 325/91 (Z)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0723.SS325.91Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
I.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.
Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird die Betroffene freigesprochen.
III.
Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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