Oberlandesgericht Köln, 1991-08-01, 7 U 53/91

7 U 53/91Obergericht01.08.1991

Regest

Bei Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung ist die Gemeinde nicht verpflichtet, den Straßenraum in Höhe von 3,60 m von hineinragenden Ästen freizuhalten. Von den Führern besonders hoher Fahrzeuge kann erwartet werden, daß sie den Luftraum oberhalb der Straße beobachten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 53/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-08-01

Aktenzeichen: 7 U 53/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0801.7U53.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: GG Art. 34; BGB § 839; StVZO § 32 Abs.1 Nr.2; LStrG NW § 9a

Leitsätze

Bei Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung ist die Gemeinde nicht verpflichtet, den Straßenraum in Höhe von 3,60 m von hineinragenden Ästen freizuhalten. Von den Führern besonders hoher Fahrzeuge kann erwartet werden, daß sie den Luftraum oberhalb der Straße beobachten.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Februar 1991 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 493/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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