7 U 53/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-08-01, 7 U 53/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-08-01, 7 U 53/91
7 U 53/91Obergericht01.08.1991
Regest
Bei Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung ist die Gemeinde nicht verpflichtet, den Straßenraum in Höhe von 3,60 m von hineinragenden Ästen freizuhalten. Von den Führern besonders hoher Fahrzeuge kann erwartet werden, daß sie den Luftraum oberhalb der Straße beobachten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 53/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-08-01
Aktenzeichen: 7 U 53/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0801.7U53.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: GG Art. 34; BGB § 839; StVZO § 32 Abs.1 Nr.2; LStrG NW § 9a
Leitsätze
Bei Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung ist die Gemeinde nicht verpflichtet, den Straßenraum in Höhe von 3,60 m von hineinragenden Ästen freizuhalten. Von den Führern besonders hoher Fahrzeuge kann erwartet werden, daß sie den Luftraum oberhalb der Straße beobachten.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Februar 1991 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 493/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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