Oberlandesgericht Köln, 1991-08-13, 22 U 65/91

22 U 65/91Obergericht13.08.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 65/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-08-13

Aktenzeichen: 22 U 65/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0813.22U65.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 28. Januar 1991 - 91 0 202/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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