5 U 137/90•Oberlandesgericht Köln, 1991-09-19, 5 U 137/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 137/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-09-19
Aktenzeichen: 5 U 137/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:0919.5U137.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.05.1990 - 24 O 141/89 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Tenor des landgerichtlichen Urteils in Absatz 2 dahingehend konkretisiert wird, daß die Beklagte dem Kläger vollen Haftpflichtversicherungsschutz entsprechend den Versicherungsbedingungen zu gewähren hat.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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