27 U 61/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-10-30, 27 U 61/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 61/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-10-30
Aktenzeichen: 27 U 61/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1030.27U61.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. November 1990 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 89/89 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Das Teilversäumnisurteil vom 21. Februar 1990 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 8.434,06 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. November 1986 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird - unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 21. Februar 1990 im übrigen - abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 19 % und der Beklagte zu 81 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten, die dieser alleine trägt.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 5 % und der Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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