27 U 86/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-10-30, 27 U 86/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-10-30, 27 U 86/91
27 U 86/91Obergericht30.10.1991
Regest
Haftungsrecht Arzthaftung Betreuung psychisch Kranker im Schwimmbad OLG Köln 30.10.91 27 U 86/91 BGB §§ 844 Abs.1, 831 Abs.1; SGB X § 116 Der Träger eines psychiatrischen Krankenhauses hat dafür Sorge zu tragen, daß psychisch kranke Patienten im Schwimmbad ständig so überwacht werden, daß ihr Ertrinken ausgeschlossen ist. Bemerkung: Das Urteil ist rechtskräftig. VersR 92, 1517
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 86/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-10-30
Aktenzeichen: 27 U 86/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1030.27U86.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 844 ABS. 1; BGB § 831 ABS. 1; SGB X § 116; VERSR 92, 1517; OLGR 92, 005; MDR 92, 561; ARZTHAFTUNG; PSYCHIATRIE; SCHWIMMBAD
Leitsätze
Haftungsrecht Arzthaftung Betreuung psychisch Kranker im Schwimmbad OLG Köln 30.10.91 27 U 86/91 BGB §§ 844 Abs.1, 831 Abs.1; SGB X § 116
Der Träger eines psychiatrischen Krankenhauses hat dafür Sorge zu tragen, daß psychisch kranke Patienten im Schwimmbad ständig so überwacht werden, daß ihr Ertrinken ausgeschlossen ist.
Bemerkung: Das Urteil ist rechtskräftig.
VersR 92, 1517
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 05. Februar 1991 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 254/90 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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