13 U 143/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-11-06, 13 U 143/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-11-06, 13 U 143/91
13 U 143/91Obergericht06.11.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 143/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-06
Aktenzeichen: 13 U 143/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1106.13U143.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 9. April 1991 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 83 O 97/90 - wird zurückge-wiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 38.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
Die Klägerin darf die Sicherheit durch eine unwiderrufliche schriftliche selbst-schuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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