Oberlandesgericht Köln, 1991-11-12, 22 U 238/89

22 U 238/89Obergericht12.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 238/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-12

Aktenzeichen: 22 U 238/89

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1112.22U238.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.08.1989 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 195/88 - wird zurück-gewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisions- und des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.720.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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