Oberlandesgericht Köln, 1991-11-14, 5 U 39/91

5 U 39/91Obergericht14.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 39/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-14

Aktenzeichen: 5 U 39/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1114.5U39.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.01.1991 - 25 O 168/90 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9. 400,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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