19 U 46/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-11-15, 19 U 46/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 46/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-15
Aktenzeichen: 19 U 46/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1115.19U46.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Januar 1991 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln 28 O 358/90 - wird auf seine Kosten zurückge-wiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.200,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten kön-nen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.
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