Oberlandesgericht Köln, 1991-11-15, 19 U 46/91

19 U 46/91Obergericht15.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 46/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-15

Aktenzeichen: 19 U 46/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1115.19U46.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Januar 1991 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln 28 O 358/90 - wird auf seine Kosten zurückge-wiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 14.200,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Be-klagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten kön-nen die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.

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