Oberlandesgericht Köln, 1991-11-21, 7 U 130/91

7 U 130/91Obergericht21.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 130/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-21

Aktenzeichen: 7 U 130/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1121.7U130.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. März 1991 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 0 579/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann beiderseits auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

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