10 UF 105/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-11-25, 10 UF 105/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-11-25, 10 UF 105/91
10 UF 105/91Obergericht25.11.1991
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 105/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-11-25
Aktenzeichen: 10 UF 105/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1125.10UF105.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 26. April 1991 - 29 F 31/89 - hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Antragstellerin wird verurteilt, an den Antragsgegner ab 1. Januar 1993 monatlichen Unterhalt in Höhe von 812,-- DM, davon 677,-- DM Elementarunterhalt und 135,-- DM Altersvorsorgeunterhalt zu zahlen.
Das weitergehende Unterhaltsbegehren des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Antragsgegners wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß eine Frist zur Räumung der Ehewohnung K.straße 9-11 in A. bis zum 31. Dezember 1992 bewilligt wird.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin 14 % und der Antragsgegner 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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