Oberlandesgericht Köln, 1991-11-27, 27 U 29/91

27 U 29/91Obergericht27.11.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 29/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-11-27

Aktenzeichen: 27 U 29/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1127.27U29.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. Januar 1991 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 148/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 670.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, die zu erbringende Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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