Oberlandesgericht Köln, 1991-12-04, 27 W 38/91

27 W 38/91Obergericht04.12.1991

Regest

Kommt ein älterer Patient auf dem Flur eines Krankenhauses zu Fall, der zum Unfallzeitpunkt feucht und glatt war, so kann dem Patienten für den Ursachenzusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz ein Anscheinsbeweis zugute kommen .

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 W 38/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-12-04

Aktenzeichen: 27 W 38/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1204.27W38.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: ANSCHEINSBEWEIS; KRANKENHAUS; STURZ DES PATIENTEN; BGB §§ 276, 823, 847; OLGR 91, 154

Leitsätze

Kommt ein älterer Patient auf dem Flur eines Krankenhauses zu Fall, der zum Unfallzeitpunkt feucht und glatt war, so kann dem Patienten für den Ursachenzusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz ein Anscheinsbeweis zugute kommen .

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