27 W 38/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-12-04, 27 W 38/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-12-04, 27 W 38/91
27 W 38/91Obergericht04.12.1991
Regest
Kommt ein älterer Patient auf dem Flur eines Krankenhauses zu Fall, der zum Unfallzeitpunkt feucht und glatt war, so kann dem Patienten für den Ursachenzusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz ein Anscheinsbeweis zugute kommen .
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 38/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-12-04
Aktenzeichen: 27 W 38/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1204.27W38.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ANSCHEINSBEWEIS; KRANKENHAUS; STURZ DES PATIENTEN; BGB §§ 276, 823, 847; OLGR 91, 154
Leitsätze
Kommt ein älterer Patient auf dem Flur eines Krankenhauses zu Fall, der zum Unfallzeitpunkt feucht und glatt war, so kann dem Patienten für den Ursachenzusammenhang zwischen Bodenglätte und Sturz ein Anscheinsbeweis zugute kommen .
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