Oberlandesgericht Köln, 1991-12-11, 11 U 112/91

11 U 112/91Obergericht11.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 112/91 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 1991-12-11

Aktenzeichen: 11 U 112/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1211.11U112.91.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 8. April 1991 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 0 492/90 - abgeändert.

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen tragen der Kläger 27,5 % und der Beklagte zu 1) 72,5 %. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu erstatten. Der Beklagte zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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