19 W 53/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-12-11, 19 W 53/91
Oberlandesgericht Köln, 1991-12-11, 19 W 53/91
19 W 53/91Obergericht11.12.1991
Regest
Legt ein Laie "i.A." des abwesenden Schuldners Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ein, so versichert er damit zugleich, zur Einlegung des Einspruchs bevollmächtigt zu sein, § 703 S.2 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 53/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-12-11
Aktenzeichen: 19 W 53/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1211.19W53.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 341 ABS. 2; ZPO § 700; ZPO § 703 S. 2; ZPO § 703 C
Leitsätze
Legt ein Laie "i.A." des abwesenden Schuldners Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ein, so versichert er damit zugleich, zur Einlegung des Einspruchs bevollmächtigt zu sein, § 703 S.2 ZPO.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. Oktober 1991 - 21 0 346/91 - aufgehoben.
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