Oberlandesgericht Köln, 1991-12-11, 27 U 58/91

27 U 58/91Obergericht11.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 58/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-12-11

Aktenzeichen: 27 U 58/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1211.27U58.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. November 1990 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 436/86 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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