Oberlandesgericht Köln, 1991-12-13, Ss 379/91

Ss 379/91Obergericht13.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 379/91 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-12-13

Aktenzeichen: Ss 379/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1213.SS379.91.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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