Ss 379/91•Oberlandesgericht Köln, 1991-12-13, Ss 379/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 379/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1991-12-13
Aktenzeichen: Ss 379/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1991:1213.SS379.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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