22 U 150/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-01-07, 22 U 150/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-01-07, 22 U 150/91
22 U 150/91Obergericht07.01.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 150/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-01-07
Aktenzeichen: 22 U 150/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0107.22U150.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Mai 1991 verkündete Urteil des Landgerichts A. - 42 O 235/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank, Genossenschafts-bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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