6 U 183/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-02-21, 6 U 183/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 183/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-21
Aktenzeichen: 6 U 183/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0221.6U183.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. August 1991 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 0 235/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 740.000,00 DM, wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu erbringende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zu leisten.
Beschwer der Beklagten:
Antrag zu 1. a): 350.000,00 DMAntrag zu 1. b): 350.000,00 DM
Antrag zu 2.: 40.000,00 DM
Antrag zu 3.: 60.000,00 DM.
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