Oberlandesgericht Köln, 1992-02-21, 6 U 99/91

6 U 99/91Obergericht21.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 99/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-21

Aktenzeichen: 6 U 99/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0221.6U99.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. April 1991 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 0 193/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Hauptsache durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 150.000,-- DM, hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können die von ihnen zu erbringende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse leisten.

Die Beschwer der Beklagten durch dieses Urteil beträgt 150.000,-- DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.