Oberlandesgericht Köln, 1992-03-04, 27 W 12/92

27 W 12/92Obergericht04.03.1992

Regest

Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich alleine jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 W 12/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-03-04

Aktenzeichen: 27 W 12/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0304.27W12.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: ZPO § 406 ABS. 1

Leitsätze

Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich alleine jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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