27 W 12/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-03-04, 27 W 12/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-03-04, 27 W 12/92
27 W 12/92Obergericht04.03.1992
Regest
Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich alleine jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 12/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-03-04
Aktenzeichen: 27 W 12/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0304.27W12.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO § 406 ABS. 1
Leitsätze
Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich alleine jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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