Oberlandesgericht Köln, 1992-03-05, 5 U 160/91

5 U 160/91Obergericht05.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-03-05

Aktenzeichen: 5 U 160/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0305.5U160.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 2. Juli 1991 - 7 0 144/91 - abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer X. verpflichtet ist, dem Kläger Deckungsschutz hinsichtlich der von der Firma S., M., aus dem Schadensereignis vom 17. Dezember 1989 geltend gemachten Ansprüche zu gewähren.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.800,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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