Oberlandesgericht Köln, 1992-03-25, 27 U 113/91

27 U 113/91Obergericht25.03.1992

Regest

1. Vor einer Operation wegen Dupuytren`scher Kontraktur ist über das Risiko der Entwicklung einer Sudeck`schen Dystrophie aufzuklären. 2. 10.000,00 DM Schmerzensgeld sind angemessen für die Beeinträchtigung einer Hand durch Sudeck`sche Dystrophie bei einem älterem Mann, der seinen Beruf als Angehöriger eines Werkschutzes weiter ausüben kann und "ohne Operation mit weiterer Verkrallung" durch die Grunderkrankung hätte rechnen müssen. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 213.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 113/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-03-25

Aktenzeichen: 27 U 113/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0325.27U113.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 823, 847; OLGR 92, 213; VERSR 92, 1233

Leitsätze

  1. Vor einer Operation wegen Dupuytrenscher Kontraktur ist über das Risiko der Entwicklung einer Sudeckschen Dystrophie aufzuklären.

  2. 10.000,00 DM Schmerzensgeld sind angemessen für die Beeinträchtigung einer Hand durch Sudeck`sche Dystrophie bei einem älterem Mann, der seinen Beruf als Angehöriger eines Werkschutzes weiter ausüben kann und "ohne Operation mit weiterer Verkrallung" durch die Grunderkrankung hätte rechnen müssen. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 213.

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