Oberlandesgericht Köln, 1992-03-25, 27 W 16/92

27 W 16/92Obergericht25.03.1992

Regest

Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 W 16/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-03-25

Aktenzeichen: 27 W 16/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0325.27W16.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: ZPO § 406

Leitsätze

Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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