27 W 16/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-03-25, 27 W 16/92
Oberlandesgericht Köln, 1992-03-25, 27 W 16/92
27 W 16/92Obergericht25.03.1992
Regest
Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 16/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-03-25
Aktenzeichen: 27 W 16/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0325.27W16.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO § 406
Leitsätze
Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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