Oberlandesgericht Köln, 1992-03-25, 27 W 16/92

27 W 16/92Obergericht25.03.1992

Regest

Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 W 16/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-03-25

Aktenzeichen: 27 W 16/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0325.27W16.92.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: SACHVERSTÄNDIGER; UNTERSUCHUNG DES PATIENTEN; ARZTHAFTUNG; ZPO § 406; OLGR 92, 195

Leitsätze

Im Arzthaftungsprozeß hat der beklagte Arzt nicht das Recht, bei der Untersuchung des klagenden Patienten durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Die Entscheidung ist abgedruckt im OLG Report Köln 1992, 195.

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