11 U 237/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-04-01, 11 U 237/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-04-01, 11 U 237/91
11 U 237/91Obergericht01.04.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 237/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-04-01
Aktenzeichen: 11 U 237/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0401.11U237.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Oktober 1991 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 0 34/91 - dahin abgeändert, daß die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 12.407,51 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06.02.1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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