Oberlandesgericht Köln, 1992-04-01, 11 U 237/91

11 U 237/91Obergericht01.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 237/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-04-01

Aktenzeichen: 11 U 237/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0401.11U237.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Oktober 1991 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 0 34/91 - dahin abgeändert, daß die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 12.407,51 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06.02.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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