Oberlandesgericht Köln, 1992-04-03, 2 W 59/90

2 W 59/90Obergericht03.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 59/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1992-04-03

Aktenzeichen: 2 W 59/90

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0403.2W59.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Februar 1990 - 19 T 16/90 - in der Fassung des undatierten Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts Köln - 19 T 16/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der Erstbeschwerde und des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Gläubiger zu tragen.

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