2 W 59/90•Oberlandesgericht Köln, 1992-04-03, 2 W 59/90
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 59/90 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-04-03
Aktenzeichen: 2 W 59/90
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0403.2W59.90.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Februar 1990 - 19 T 16/90 - in der Fassung des undatierten Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts Köln - 19 T 16/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der Erstbeschwerde und des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Gläubiger zu tragen.
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