Oberlandesgericht Köln, 1992-04-24, 6 U 171/91

6 U 171/91Obergericht24.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 171/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-04-24

Aktenzeichen: 6 U 171/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0424.6U171.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Juli 1991 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 147/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- DM und hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können von beiden Parteien auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

Die Beschwer der Beklagten wird auf 100.000,-- DM festgesetzt.

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