6 U 207/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-04-24, 6 U 207/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 207/91 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-04-24
Aktenzeichen: 6 U 207/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0424.6U207.91.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.
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