Oberlandesgericht Köln, 1992-05-08, 19 U 255/91

19 U 255/91Obergericht08.05.1992

Regest

Werden in einem Produktschein über eine EDV-Konfiguration die Parteien als Käufer und Verkäufer bezeichnet, so steht die Individualvereinbarung "Vermieten bis 31.12.1989 (Anm.: 6 Monate) ab 01.01.90 Leasing" der Annahme eines Kaufvertrages nicht entgegen; diese Individualvereinbarung ist vielmehr als eine Finanzierungsregelung anzusehen, wonach der Kaufpreis bis zum Ende des Jahres gestundet wurde und der Käufer als Gegenleistung "Miete" zahlen sollte.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 255/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-05-08

Aktenzeichen: 19 U 255/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0508.19U255.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 164, 433

Leitsätze

Werden in einem Produktschein über eine EDV-Konfiguration die Parteien als Käufer und Verkäufer bezeichnet, so steht die Individualvereinbarung "Vermieten bis 31.12.1989 (Anm.: 6 Monate) ab 01.01.90 Leasing" der Annahme eines Kaufvertrages nicht entgegen; diese Individualvereinbarung ist vielmehr als eine Finanzierungsregelung anzusehen, wonach der Kaufpreis bis zum Ende des Jahres gestundet wurde und der Käufer als Gegenleistung "Miete" zahlen sollte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.