5 U 168/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-04, 5 U 168/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 168/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-04
Aktenzeichen: 5 U 168/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0604.5U168.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 56/91 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.
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