Oberlandesgericht Köln, 1992-06-04, 5 U 168/91

5 U 168/91Obergericht04.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 168/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-04

Aktenzeichen: 5 U 168/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0604.5U168.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 56/91 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse leisten.

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