5 U 191/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-15, 5 U 191/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 191/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-15
Aktenzeichen: 5 U 191/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0615.5U191.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 31.07.1991 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn- 19 0 119/90 -werden zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 158.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten zu 2) und der Klägerin wird gestattet, Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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