Oberlandesgericht Köln, 1992-06-16, 15 U 47/92

15 U 47/92Obergericht16.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 47/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-16

Aktenzeichen: 15 U 47/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0616.15U47.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Dezember 1991 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 0 261/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 10.000,-- DM, die auch durch selbst­schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse er­bracht werden kann, abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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