15 U 47/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-16, 15 U 47/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 47/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-16
Aktenzeichen: 15 U 47/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0616.15U47.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. Dezember 1991 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 0 261/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 10.000,-- DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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