Oberlandesgericht Köln, 1992-06-17, 27 U 146/91

27 U 146/91Obergericht17.06.1992

Regest

In der weiteren Entgegennahme von zuvor von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung gewährten häuslichen Behandlungspflege liegt nicht die Erklärung des Patienten auf Abschluß eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Pflegeunternehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 146/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-17

Aktenzeichen: 27 U 146/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0617.27U146.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 611, 612; SGB V § 37 ABS. 2

Leitsätze

In der weiteren Entgegennahme von zuvor von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung gewährten häuslichen Behandlungspflege liegt nicht die Erklärung des Patienten auf Abschluß eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Pflegeunternehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Oktober 1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 48/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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