27 U 146/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-17, 27 U 146/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-06-17, 27 U 146/91
27 U 146/91Obergericht17.06.1992
Regest
In der weiteren Entgegennahme von zuvor von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung gewährten häuslichen Behandlungspflege liegt nicht die Erklärung des Patienten auf Abschluß eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Pflegeunternehmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 146/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-17
Aktenzeichen: 27 U 146/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0617.27U146.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 611, 612; SGB V § 37 ABS. 2
Leitsätze
In der weiteren Entgegennahme von zuvor von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung gewährten häuslichen Behandlungspflege liegt nicht die Erklärung des Patienten auf Abschluß eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Pflegeunternehmen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Oktober 1991 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 48/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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