1 U 2/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-25, 1 U 2/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 2/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-25
Aktenzeichen: 1 U 2/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0625.1U2.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. November 1991 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 290/90 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte 4 % Zinsen auf die dem Kläger zuerkannten DM 19.416,15 erst seit dem 5. Juli 1990 zu zahlen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Abfassung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.