Oberlandesgericht Köln, 1992-06-25, 1 U 2/92

1 U 2/92Obergericht25.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 2/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-25

Aktenzeichen: 1 U 2/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0625.1U2.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. November 1991 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 290/90 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte 4 % Zinsen auf die dem Kläger zuerkannten DM 19.416,15 erst seit dem 5. Juli 1990 zu zahlen hat.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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