Oberlandesgericht Köln, 1992-06-26, 6 U 72/91

6 U 72/91Obergericht26.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 72/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-26

Aktenzeichen: 6 U 72/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0626.6U72.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Januar 1991 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 163/90 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits für beide Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Jede Partei kann die von ihr zu erbringende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlich Kreditanstalt leisten.

Beschwer der Klägerin: 500.000,-- DM.

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