2 W 23/92•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-29, 2 W 23/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 23/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1992-06-29
Aktenzeichen: 2 W 23/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0629.2W23.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluß der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. Februar 1992 - 19 T 227/91 - geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22. Juli 1991 - 285 M 2865/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der Erstbeschwerde und des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Gläubiger zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.