Oberlandesgericht Köln, 1992-06-30, 24 U 248/91

24 U 248/91Obergericht30.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 248/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-30

Aktenzeichen: 24 U 248/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0630.24U248.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 2. August 1991 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 256/90 - wird zurückgewiesen.

Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.