24 U 248/91•Oberlandesgericht Köln, 1992-06-30, 24 U 248/91
Oberlandesgericht Köln, 1992-06-30, 24 U 248/91
24 U 248/91Obergericht30.06.1992
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 248/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-06-30
Aktenzeichen: 24 U 248/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0630.24U248.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 2. August 1991 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 90 O 256/90 - wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 20.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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